Gütezeichen Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin
2015 wurde die Gütegemeinschaft Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V. gegründet. Zweck des Vereins ist die Güte von Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin zu sichern und Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin zu kennzeichnen.
Der Satzungszweck wird mittels einer Gütezeichensatzung verwirklicht. Darin enthalten sind allgemeine und besondere Güte- und Prüfbestimmungen sowie Durchführungsbestimmungen. Einrichtungen werden entsprechend der Satzung überwacht bzw. unabhängige Prüferinnen und Prüfer oder ein unabhängiges Prüfinstitut wird damit beauftragt. Gütezeichenbenutzer sind verpflichtet, nur gütegesicherte Leistungen mit dem Gütezeichen Einrichtung der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin zu kennzeichnen.
Bitte beachten Sie, dass die Verleihung der Gütezeichen ein laufender Prozess ist. Sollten Sie eine Einrichtung Ihres Interesses nicht in der Liste finden, dann fragen Sie nach, ob diese Einrichtung gegebenenfalls im Aufnahmeverfahren ist. Nachfolgend finden Sie die Mitglieder der Gütegemeinschaft alphabetisch nach Ort gelistet. Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.