Im aktuellen Entwurf des KHVVG wurden die Vorschläge derjenigen, die sich tagtäglich um die Versorgung von Gefäßpatientinnen und -patienten kümmern und über entsprechende fachliche Expertise verfügen, in keiner Weise berücksichtigt. Die DGG warnt, dass es ohne die sachkundigen Vorschläge der Fachgesellschaften und der Leistungserbringer zu einer gravierend schlechteren Patientenversorgung kommt.
Kritisch sieht die DGG auch, dass dem zumindest sachkundigen G-BA die Möglichkeit zur Ausgestaltung genommen wird. Wesentliche Entscheidungen sollen durch einen Ausschuss des BMG und die obersten Gesundheitsbehörden der Länder getroffen werden. Hier fordert die DGG dringend die Einbindung der Fachgesellschaften und die Gremien der medizinischen Selbstverwaltung.
Eine Möglichkeit zu Veränderungen, insbesondere der Leistungsgruppen, und damit auch der dort festgelegten Qualitätskriterien, auf Antrag der Fachgesellschaften, ist erst einige Jahre nach Inkrafttreten des KHVVG vorgesehen. Es steht daher zu befürchten, dass zunächst für längere Zeit eine Ausrichtung des KHVVG nur auf ökonomische Aspekte und nicht auf Aspekte der Behandlungsqualität und auf die Patientenbedürfnisse erfolgt.
Bereits 2023 hat die DGG gemeinsam mit den übrigen an der Gefäßmedizin beteiligten Fachgesellschaften Vorschläge zur Verbesserung gemacht, die dringend Gehör finden müssen.
Diese spezifisch die Gefäßmedizin betreffenden Vorschläge behandeln die Themen:
- Ausgestaltung der Gefäß-Leistungsgruppen
- Festlegung von Qualitätskriterien
- Versorgungssicherheit durch ausreichende ärztliche Weiterbildung
- Ambulantisierung von Gefäßinterventionen und Korrektur der bislang dort gültigen Qualitätskriterien
Diese medizinisch sachkundigen Vorschläge, die bisher ignoriert wurden, sind hier nachlesbar.
Die DGG bietet als wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft jederzeit gerne ihre Expertise an.
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