Vom Abi zum Gefäßchirurg / zur Gefäßchirurgin

Sie sind jung, dynamisch und sehen Ihre Zukunft in der Medizin - vielleicht in der Gefäßmedizin. Wir freuen uns, denn wir können noch jede Menge kluge Köpfe und geschickte Hände gebrauchen. Was muss man haben und machen, um Gefäßchirurgin oder Gefäßchirurg zu werden:

  • Sie brauchen eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung für das notwendige Medizinstudium. Die Hochschulzugangsberechtigung obliegt den Ländern. Somit wird den Ländern das Recht eingeräumt, auch Personen ohne allgemeine Hochschulreife (Abitur) den Zugang zum Medizinstudium zu eröffnen.
  • Für das Medizinstudium gibt es Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus). Die Studienplätze werden über die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätze) und die Hochschulen vergeben.
  • Sie haben einen Studienplatz erhalten und jetzt geht es um das Studieren. Das Studium besteht aus einem vorklinischen Teil von zwei Jahren und einem klinischen Teil von vier Jahren. Das letzte Jahr des klinischen Studiums ist das sogenannte Praktische Jahr (PJ).
  • Das Studium beinhaltet Theorie und Praxis. Die Approbationsordnung für Ärzte legt nur die Pflichtpraktika und Pflichtkurse sowie für den vorklinischen Teil des Studiums Pflichtseminare fest.  Die übrigen Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere Vorlesungen, werden von den Hochschulen bestimmt (Quelle: Landesärztekammer BW).
  • Sie haben das Medizinstudium erfolgreich absolviert. Jetzt können Sie sich zum Facharzt oder Fachärztin für Gefäßchirurgie weiterbilden. Die Weiterbildung dauert 6 Jahre, davon sind 2 Jahre Basisweiterbildung im Gebiet der Chirurgie (Common Trunk).