DGG Positionspapier: Rechtssichere Weiterbildungsverbünde und verlässliche Weiterbildungsfinanzierung schaffen
Ärztliche Weiterbildung ist Voraussetzung für die künftige Versorgungssicherheit. Sie darf nicht als betriebswirtschaftliche Nebenleistung einzelner Kliniken, Praxen oder MVZ behandelt werden. Die DGG fordert deshalb eine eng begrenzte, missbrauchssichere Ausnahme im Arbeitnehmerüberlasungsgesetz (AÜG) für Rotationen bzw. Weiterbildungsabschnitte in verschiedenen Einrichtungen im Rahmen anerkannter Weiterbildungsverbünde und einer sektorenübergreifenden, zweckgebundenen Finanzierung ärztlicher Weiterbildung.