QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie

23.03.23

Gemeinsam mit der DGA und der ANG sowie den Berufsverbänden BDC, BVAD, BAO, BNC hat die DGG eine Stellungnahme zur QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie nach § 135 SGB V aus dem Jahr 2010 herausgegeben. Gemäß dieser Richtlinie können Gefäßchirurg/-innen und Angiolog/-innen im ambulanten (EBM-gesteuerten) Bereich keine interventionellen Verfahren anbieten.  Dies ist ein relevantes Hindernis für die Weiterentwicklung von ambulanten Interventionen in der Gefäßmedizin und die Patientenversorgung. Deshalb fordern wir die zielorientierte Aktualisierung der Vereinbarung. Die Stellungnahme finden Sie hier.

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